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Check24 DSL-Vergleich Schritt für Schritt

Check24 DSL-Vergleich Schritt für Schritt: Angaben, Sortierung, Wechselservice, Garantie und Cashback laut Check24. Dazu Kündigung, Rufnummer und Router.

Aktualisiert: 6.11.2026
Check24 DSL-Vergleich: DSL wechseln, Cover mit Check24-Logo

Den Wechsel im Check24 DSL-Vergleich beauftragst du laut Check24 etwa zwei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die Bundesnetzagentur nennt drei Monate vor Vertragsende als am besten. Die anfängliche Laufzeit eines Verbrauchervertrags beträgt höchstens 24 Monate, ein stillschweigend verlängerter Vertrag ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Dazu kommen der Rechner Schritt für Schritt, die Bedingungen von Garantie und Cashback und deine Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz.

Wann du wechseln kannst und wann du den Wechsel beauftragst

Den Wechsel beauftragst du laut Check24 etwa zwei Monate vor Ablauf deiner Mindestvertragslaufzeit, und die Bundesnetzagentur nennt drei Monate vor Vertragsende als am besten. Beides sind Empfehlungen. Auf der Seite hinter unserem Link steht dagegen, den Wechsel solltest du ungefähr drei Wochen beauftragen, bevor die Kündigungsfrist bei deinem alten Anbieter beginnt: Das ist eine andere Bezugsgröße, und bei einer Kündigungsfrist von einem Monat ergibt das gerechnet knapp zwei Monate vor dem Vertragsende. Deine Kündigungsfrist steht laut Bundesnetzagentur in den Vertragsunterlagen, auf der Rechnung oder im Online-Kundenkonto.

Zum Rahmen gehören diese Regeln aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Die anfängliche Laufzeit eines Verbrauchervertrags darf nach § 56 Abs. 1 TKG höchstens 24 Monate betragen, und der Anbieter muss dir vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Hat sich ein Vertrag nach der anfänglichen Laufzeit stillschweigend verlängert, kannst du ihn nach § 56 Abs. 3 TKG jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Check24 rät, mit dem Wechsel nicht bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit zu warten, weil sich der Tarif sonst automatisch verlängert und die höheren Tarifkosten anfallen.

Ein Beispiel in Zeitreihenfolge: Dein Vertrag endet in drei Monaten. Heute öffnest du die letzte Rechnung. Bei Verträgen mit mehr als einem Monat Laufzeit nennt sie nach § 4 der Transparenzverordnung (TKTransparenzV) das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss. Danach vergleichst du im Rechner Tarife und beauftragst den Wechsel in dem Zeitfenster von zwei bis drei Monaten vor dem Vertragsende, das sich aus den Empfehlungen von Check24 und der Bundesnetzagentur ergibt. Liegt der letzte Kündigungstag auf deiner Rechnung früher als zwei Monate vor dem Vertragsende, zählt dieser Tag: Beauftrage den Wechsel rechtzeitig davor. Check24 leitet deinen Auftrag an den neuen Anbieter weiter, und der kündigt laut Check24 in der Regel deinen alten Vertrag. Geschaltet wird laut Check24 pünktlich zum Ende des alten Vertrags, beim Wechsel von DSL zu Kabel dagegen, sobald der neue Tarif beim neuen Anbieter bearbeitet wurde. Einen Wunschtermin kannst du beim Wechsel nicht angeben, solange du nicht selbst gekündigt hast. Am Tag der Umschaltung darf dein Anschluss nach § 59 Abs. 2 TKG nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein.

Den letzten Kündigungstag trägst du am besten gleich in den Kalender ein. Wer sich lieber erinnern lässt, findet den Vertragsordner mit Vertragswecker im Artikel zur Finanzguru App.

Fristen beim Anbieterwechsel: 24 Monate längste Erstlaufzeit, 1 Monat Kündigungsfrist nach Verlängerung, 3 Monate Zeit zur Kündigung nach Unterrichtung über eine Vertragsänderung, 1 Arbeitstag längste Unterbrechung

Die Fristen im Überblick

Links die Frist, rechts was sie für dich heißt. Die Paragrafen stammen aus dem Telekommunikationsgesetz und der Transparenzverordnung (TKTransparenzV), die beiden letzten Zeilen aus den Hinweisen und Bedingungen von Check24.

Was das für dich heißt
ErstlaufzeitZwischen dir als Verbraucher und deinem Anbieter dauert die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate (§ 56 Abs. 1 TKG).
12-Monats-AngebotVor Vertragsschluss muss dir der Anbieter auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).
Nach der VerlängerungHat sich der Vertrag stillschweigend verlängert, kündigst du jederzeit mit einem Monat Frist, und die Kündigung darf dich nichts kosten (§ 56 Abs. 3 und 4 TKG).
Letzter KündigungstagDeine Rechnung nennt das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, außer bei Laufzeiten von einem Monat oder weniger (§ 4 TKTransparenzV).
UnterbrechungBei einem Anbieterwechsel darf dein Dienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden (§ 59 Abs. 2 TKG).
RufnummerDie Mitnahme kannst du bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (§ 59 Abs. 6 TKG). Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass dir dafür keine direkten Entgelte berechnet werden (§ 59 Abs. 7 TKG).
MietrouterGeliehene Hardware schickst du laut Check24 spätestens 14 Tage nach Vertragsende zurück.
Cashback-RechnungDie erste Rechnung reichst du laut Check24-AGB binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum bei Check24 ein.

Tipp: Scrolle horizontal, um alle Spalten zu sehen

Was der Vergleich übernimmt und was bei dir bleibt

Der Rechner nimmt dir einen Teil der Arbeit ab, ein paar Aufgaben bleiben bei dir. Beides siehst du hier nebeneinander, bevor der Vergleich losgeht.

Was der Vergleich dir abnimmt

  • Check24 zeigt laut eigener Angabe nur Tarife, die an deiner Adresse verfügbar sind
  • Der Service ist für Kunden laut Check24 kostenlos
  • Beim Wechsel kündigt laut Check24 in der Regel dein neuer Anbieter den alten Vertrag
  • Check24 versucht, deine Rufnummer aus dem alten Vertrag vorauszufüllen
  • Der Durchschnittspreis der ersten 24 Monate macht Tarife laut Check24 besser vergleichbar
  • Bewerten können laut Check24 nur Kunden mit verifizierter Bestellung
  • Für den Aktivierungstermin nennt Check24 eine Garantie mit bis zu 100 Euro Erstattung, nach vorheriger Absprache mit Check24

Was du vor dem Klick selbst prüfst

  • Vertragsende und letzten Kündigungstag auf deiner Rechnung nachsehen
  • Die Sortierung im Blick behalten: voreingestellt ist Beliebtheit, nicht der niedrigste Preis
  • Den Preis ab dem 25. Monat ansehen, denn der Durchschnittspreis ist nicht die tatsächliche Grundgebühr
  • Den Cashback als Aktion mit variabler Höhe einplanen und die erste Rechnung einreichen
  • Bei einigen Anbietern wie Pyur, 1&1, Easybell und Deutsche Glasfaser die Rufnummernmitnahme mitbeauftragen
  • Den Router auf Anschlussart, Geschwindigkeit und Software prüfen

Mit diesen Punkten im Blick kannst du den Vergleich mit deiner Adresse starten.

Rechner starten

Adresse eingeben, verfügbare Tarife sehen und beim Wechsel deinen aktuellen Anbieter angeben.

Tarife für deine Adresse vergleichen

So lief unser Vergleich im Video

Im Video vom 24. November 2024 gehen wir den Vergleich am Handy mit fiktiven Beispieldaten durch, zum Schluss der Bestellung kam uns eine technische Störung dazwischen. Dort erwähnen wir außerdem einen Anbieterwechsel zum Januar 2025, der laut Video mehr Leistung bei geringeren Kosten bringen sollte.

Was sich seit der Aufnahme geändert hat

Zwischenzeitlich haben sich Tarife, Preise und Cashback geändert: Die Tarifpreise, die Tarifzahl und der Cashback-Betrag im Video sind Stand November 2024 und keine heutigen Werte. Heute nennt Check24 je nach Seite bis zu 425 Euro oder bis zu 385 Euro Cashback, Genaueres steht im Abschnitt zum Cashback.

Diese Punkte aus dem Video ergänzen wir:

  • •Geschwindigkeit: Im Video sagen wir, dass 100 Mbit/s für die meisten Leute reichen. Check24 schreibt: "Die meisten Leute entscheiden sich für Tarife mit 50 MBit/s", das genüge in der Regel für Haushalte mit bis zu zwei Personen. Beides ist eine Einschätzung, deine Wahl hängt an deinem Verbrauch.
  • •Sortierung: Die Voreinstellung nach Beliebtheit stimmt laut Check24 weiterhin. Zwei Optionen erwähnen wir im Video nicht, Preis ab 25. Monat und Geschwindigkeit, wir erklären sie weiter unten.
  • •Vertragsende: Du siehst es auf der Abrechnung, wie wir im Video sagen, und genauer: Bei Verträgen mit mehr als einem Monat Laufzeit nennt die Rechnung nach § 4 TKTransparenzV auch den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss.
  • •Kündigung: Dass der neue Anbieter den alten Vertrag kündigt, gilt laut Check24 in der Regel. Die Ausnahmen stehen im Abschnitt zum alten Vertrag.
  • •Wechsel erledigt: Im Video sagen wir, dass der Wechsel mit dem Antrag erledigt ist. Genauer ist: Check24 leitet den Auftrag an den Anbieter weiter, und der Vertrag kommt laut AGB zwischen dir und dem Anbieter zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Buchungsanfrage ist laut AGB noch keine Annahme des Angebots.

Was der Rechner abfragt

Das fragt der Check24 DSL-Rechner ab: Tarifart, Vorhaben, Anschlussadresse, WLAN-Router und Young-Tarife, optional die Handynummer

Der Rechner auf check24.de fragt laut Check24 die Tarifart ab, also nur Internet oder Internet und TV, und ob du einen neuen Vertrag abschließen, wechseln oder umziehen möchtest. Dazu kommt die vollständige Anschlussadresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Außerdem fragt er, ob du einen WLAN-Router wünschst und ob du unter 30 bist, denn dann gibt es laut Check24 oft Young-Tarife. Optional gibst du deine Handynummer an, damit Check24 einen Kombi-Vorteil mit Mobilfunk prüft: Manche Anbieter gewähren dann zusätzliche Rabatte. Beim Wechsel nennst du deinen aktuellen Anbieter, damit Check24 prüfen kann, ob es spezielle Angebote zur Vertragsverlängerung gibt.

Nur mit der vollständigen Adresse kann Check24 dir Tarife zeigen, die dort verfügbar sind. Diese Information bekommt Check24 laut eigener Aussage direkt von den Anbietern, und der Verfügbarkeitscheck startet automatisch, wenn du auf vergleichen klickst. Der DSL-Vergleich deckt dabei mehr ab als DSL: Er berücksichtigt DSL, Kabel, Glasfaser und mobiles Internet über LTE und 5G. Ist ein Wunschangebot nicht buchbar, zeigt Check24 automatisch alternative Angebote an, die an deiner Adresse verfügbar sind.

Von der Tarifwahl bis zur Bestellung

Vom Rechner bis zum Auftrag gehst du diese Schritte:

  1. •Vergleichen: Du gibst deine Adresse ein, wählst Vertrag wechseln, nennst deinen aktuellen Anbieter samt restlicher Vertragslaufzeit und klickst auf vergleichen.
  2. •Tarif wählen: Du filterst und sortierst die Ergebnisliste und wählst einzelne Tarife aus, die du direkt vergleichen kannst. Im Video öffnen wir dafür die Tarifdetails mit der Preisübersicht nach Monaten.
  3. •Beauftragen: Du loggst dich bei Bedarf in dein Check24 Konto ein und klickst auf jetzt bestellen. Check24 leitet den Auftrag an den Internetanbieter weiter, und den Auftragsstatus bekommst du per E-Mail und im Kundenkonto.

Was danach passiert, fasst die Grafik nach Angaben von Check24 zusammen: Check24 bearbeitet den Auftrag, der neue Anbieter kündigt in der Regel den alten Vertrag und schaltet den Anschluss frei.

So sah die Bestellung in der Aufnahme vom November 2024 aus: Nach der Tarifwahl bot die Strecke Extras wie einen WLAN-Router gegen Aufpreis an, dann folgten die Angaben zum laufenden Vertrag mit der Rufnummer, die du mitnehmen willst, und zuletzt deine Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse, Anrede, Name, Geburtsdatum und einer Handynummer für Rückfragen sowie deine Zahlungsdaten.

Ablauf des Wechsels laut Check24 in drei Schritten: Tarife für deine Adresse vergleichen, Auftrag bearbeiten lassen, Kündigung des alten Vertrags in der Regel durch den neuen Anbieter und Freischaltung

Sortierung, Filter und Durchschnittspreis

Voreingestellt sortiert Check24 die Ergebnisliste nach Beliebtheit, nicht nach dem niedrigsten Preis. Zur Wahl stehen laut Check24 vier Sortierungen: Beliebtheit, Preis (Durchschnitt pro Monat), Preis ab 25. Monat und Geschwindigkeit. Hinter der Beliebtheit steckt laut Check24 ein selbst lernendes System, das Parameter wie Preis, Download- und Upload-Geschwindigkeit, Hardware oder Kundenbewertungen mit der Reaktion der Kunden vergleicht, etwa welche Angebote angeklickt und welche gekauft werden. Die Provision, die Check24 nach Abschluss von einem Internetanbieter erhält, hat darauf laut Check24 keinen Einfluss.

Für die Frage, was dein Tarif nach der Erstlaufzeit kostet, passt die Sortierung Preis ab 25. Monat. Check24 sortiert dann aufsteigend nach der monatlichen Grundgebühr, die ab dem 25. Vertragsmonat anfällt. Bei gleicher Grundgebühr steht der Tarif mit dem günstigeren Durchschnittspreis der ersten 24 Monate zuerst. Die Sortierung nach Geschwindigkeit läuft absteigend nach der Download-Geschwindigkeit, und bei gleicher Geschwindigkeit steht der günstigere Tarif zuerst.

Der Durchschnittspreis ist ein Rechenwert: Check24 nimmt alle Kosten und Vergünstigungen der ersten 24 Monate zusammen und teilt das Ergebnis durch 24. Einfließen können zum Beispiel Anschlussgebühren, die monatliche Grundgebühr, Versandkosten für Hardware und der Check24 Cashback. Laut Check24 ist das nicht die tatsächlich zu zahlende monatliche Grundgebühr, und die einfließenden Vergünstigungen können an Bedingungen geknüpft sein. Deine Rechnung vom Anbieter kann anders aussehen, die Grundgebühr liest du in den Tarifdetails ab. Wie Sortierung und Durchschnittspreis bei Verivox aufgebaut sind, beschreibt unser Artikel zum Verivox DSL-Vergleich.

Verfeinern kannst du das Ergebnis laut Check24 mit verschiedenen Filtern, und über die Merkzettel-Funktion merkst du dir Tarifangebote. Im Video siehst du Filter für Download-Speed, Drosselung und Laufzeit.

Preis ab 25. Monat

Beliebtheit, Durchschnittspreis, Preis ab 25. Monat oder Geschwindigkeit: Die Sortierung der Ergebnisliste stellst du selbst um.

Sortierung selbst einstellen

Die beiden Garantien und ihre Bedingungen

Garantie und Cashback laut Check24: 100% Funktioniert Garantie bis 100 Euro, Nirgendwo-Günstiger-Garantie bis 100 Euro, Cashback bis zu 425 oder 385 Euro, erste Rechnung binnen 6 Monaten

Zwei Garantien spielen beim Wechsel eine Rolle, beide beschreibt Check24 auf check24.de mit eigenen Bedingungen. Auf der Seite hinter unserem Link steht die 100% Funktioniert Garantie als Schlagzeile. Die Bedingungen unten stammen von check24.de. Lies vor dem Abschluss in den Tarifangaben nach, ob und in welcher Höhe Garantie und Cashback für deinen Tarif genannt sind, und frag im Zweifel vorab bei der Check24-Hotline nach.

Laut Check24 erstattet die 100% Funktioniert Garantie Mehrkosten von bis zu 100 Euro, wenn du am Tag der Aktivierung unerwartet offline bist. Gemeint sind die Kosten für den Wochen- oder Monatspass eines Homespots oder Wifi-Spots, je nach Verfügbarkeit an deiner Adresse, oder für zusätzliches Datenvolumen, wenn du dein Smartphone als WLAN-Hotspot nutzt. Als Aktivierungstermin gilt das Datum, das dir der Anbieter in der Auftragsbestätigung mitgeteilt hat.

Eine Einschränkung gehört dazu: Die Garantie gilt nach den Bedingungen von Check24 ausschließlich für Kunden, die den Vertrag über Check24 abgeschlossen und vorab über die Hotline gemeinsam mit einem Check24-Mitarbeiter eine der beiden Alternativen abgestimmt haben. Eine Erstattung ohne vorherige Absprache ist nicht möglich, und bei eigenem Verschulden, zum Beispiel Abwesenheit zum Technikertermin, entfällt sie. Ruf deshalb zuerst bei Check24 an und buche Pass oder Datenpaket erst nach der Absprache. Die Garantie ist ein Versprechen von Check24, deine gesetzlichen Rechte stehen im Abschnitt zu deinen Rechten.

Die Nirgendwo-Günstiger-Garantie gilt laut Check24 für Internet-Tarife: Bekommst du nach dem Abschluss denselben Tarif bei einem anderen Anbieter günstiger, erstattet Check24 die effektive Preisdifferenz über 24 Monate, höchstens 100 Euro. Die Bedingungen:

  • •Der günstigere Tarif muss beim anderen Anbieter verbindlich online abschließbar und mit dem vermittelten Tarif identisch sein, und zwar in Anbieter, Vertragskonditionen, etwaiger Hardware und Optionen.
  • •Maßgeblich ist der Tag des bestätigten Abschlusses bei check24.de, also der Erhalt der Eingangsbestätigung.
  • •Die Garantie kann nur einmal pro Person und Haushalt eingelöst werden und gilt ausschließlich für Tarife, die im Check24-Rechner gelistet sind und über die Bestellstrecke von Check24 abgeschlossen wurden.
  • •Ausgenommen sind zeitlich oder mengenmäßig limitierte Angebote, Angebote mit Sachprämien und Angebote in Verbindung mit Gutscheinaktionen anderer Anbieter.
  • •Die Auszahlung erfolgt nach der Aktivierung deines Tarifs, nachgewiesen mit deiner ersten Rechnung.

Heb dir die Auftragsbestätigung, die Eingangsbestätigung und später die erste Rechnung auf: In ihnen stehen der Aktivierungstermin, der Abschlusstag und der Nachweis für die Auszahlung.

Cashback: Höhe, Auszahlung und Frist

Check24 nennt auf der Seite hinter unserem Link, Stand 6. November 2026, bis zu 425 Euro Sofortbonus. Auf check24.de heißt der Betrag Cashback: Die DSL-Seite nennt ebenfalls bis zu 425 Euro, so der Seitenstand vom 14. Oktober 2026, die Cashback-Seite und die FAQ nennen bis zu 385 Euro. Die Beispielrechnung auf der Seite hinter unserem Link weist den Betrag ebenfalls als Cashback aus. Die genaue Höhe hängt laut Check24 vom Tarif ab, und ausgezahlt wird erst nach der ersten Rechnung. Plane deshalb mit dem Betrag, der bei deinem Tarif zum Zeitpunkt der Bestellung gilt, und nicht mit dem Höchstwert.

Die Bedingungen stehen in den Check24-AGB zum Cashback:

  • •Der Cashback ist eine zeitlich begrenzte Aktion, die Gutschrift hat eine variable Höhe, und ausgezahlt wird der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Betrag.
  • •Voraussetzung ist der erfolgreiche Vertragsabschluss nach Onlinebeantragung eines gekennzeichneten Internetvertrags über check24.de.
  • •Die erste Rechnung deines Anbieters sendest du binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum an Check24, per E-Mail als Scan oder PDF oder per Cashback-Upload. Ohne rechtzeitige und vollständige Rechnung entsteht kein Anspruch.
  • •Für Verträge, die der Anbieter ablehnt, die du widerrufst oder die einvernehmlich aufgehoben werden, zahlt Check24 keinen Cashback.
  • •Nach Überprüfung wird der Cashback laut AGB innerhalb von 10 bis 14 Tagen als einmalige Überweisung auf das Konto gezahlt, das du bei der Beantragung angegeben hast.

Lege dir einen Kalendereintrag für die erste Rechnung an und reiche sie innerhalb der sechs Monate ab Rechnungsdatum bei Check24 ein.

Alter Vertrag, Rufnummer und Router beim Wechsel

Beim Wechsel über den Check24 Wechselservice kündigt laut Check24 in der Regel dein neuer Anbieter den alten Vertrag für dich. Auf der Seite hinter unserem Link heißt es ebenfalls, die Kündigung übernehme "in der Regel" das neue Unternehmen. Für einen Wechsel ohne Unterbrechung müssen laut Check24 Festnetznummer, Name und Adresse beim alten und beim neuen Anbieter identisch sein, Abweichungen verzögern den Wechsel.

Laut Check24 gibt es dazu Ausnahmen:

  • •Bei einigen Anbietern wie Pyur, 1&1, Easybell und Deutsche Glasfaser ist die Rufnummernmitnahme Pflicht, und ohne Portierungsauftrag wird dein alter Vertrag nicht automatisch gekündigt.
  • •Hast du getrennte Verträge für Internet und Festnetz, kündigst du den Telefonvertrag selbst.
  • •Hast du Internet und Handy mit Kombivorteil beim selben Anbieter, kündigst du beide Verträge separat.
  • •Hast du schon selbst gekündigt, kann es zu einer Unterbrechung kommen, weil der neue Anbieter den Wechsel nicht mehr mit dem alten abstimmen kann. Sag dem neuen Anbieter Bescheid, gib nach Möglichkeit einen Wunschtermin an und beauftrage auf Wunsch die Rufnummernmitnahme.

Die Rufnummernmitnahme ist laut Check24 kostenfrei, und nach § 59 Abs. 6 TKG kannst du sie bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Bei der Bestellung versucht Check24, deine Rufnummer aus dem alten Vertrag zu übernehmen und vorauszufüllen. Deine Festnetznummer findest du laut Check24 im Vertrag, bei einigen Anbietern auf der Rechnung, im Kundenportal des Anbieters oder im Check24 Internetcenter.

Beim Router stellt Check24 drei Fragen: Passt er zur Anschlussart (bei DSL brauchst du zum Beispiel einen DSL-Router)? Unterstützt er die Geschwindigkeit deines Vertrags? Ist seine Software mit dem neuen Anschluss kompatibel? Manche Router, die du vom Internetanbieter erhältst, funktionieren laut Check24 nur mit einem Anschluss dieses Anbieters. Fragen kannst du deinen Anbieter oder, während der Bestellung, die digitale Assistentin Sophie von Check24. Einen neuen Router suchst du dir laut Check24 gleich beim Bestellen unter den Zusatzoptionen aus, dort siehst du auch die zusätzlichen Kosten für die gewählte Hardware.

Das Gesetz lässt dir bei der Wahl des Geräts Spielraum: Nach § 73 Abs. 3 TKG dürfen Anbieter Endgeräte überlassen, aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben, und die nötigen Zugangsdaten müssen sie dir in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss geben. Geliehene Hardware schickst du vollständig mit Netzteil und Kabel zurück, laut Check24 spätestens 14 Tage nach Vertragsende, und den Versandschein hebst du als Beleg auf.

Deine Rechte beim Anbieterwechsel

Das Telekommunikationsgesetz regelt mehrere Rechte, die beim Wechsel eine Rolle spielen. Wir fassen sie nah am Gesetzestext zusammen.

  • •Unterbrechung, § 59 Abs. 2 TKG: Die Anbieter müssen sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Anbieters nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel vorliegen, es sei denn, du verlangst es. Bei einem Anbieterwechsel darf dein Dienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Das Gesetz nennt den Arbeitstag, nicht den Kalendertag.
  • •Entschädigung, § 59 Abs. 4 TKG: Dauert die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag, kannst du vom abgebenden Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts verlangen, bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt und je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gilt nicht, wenn du die Verzögerung zu vertreten hast. Versäumt ein Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin, kannst du vom jeweiligen Anbieter für jeden versäumten Termin dieselben Beträge verlangen, es sei denn, du hast das Versäumnis des Termins zu vertreten.
  • •Vertragsänderung, § 57 Abs. 1 TKG: Hat sich dein Anbieter in seinen AGB vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern, und ändert er die Vertragsbedingungen, kannst du ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Ausgenommen sind Änderungen, die ausschließlich zu deinem Vorteil sind, rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen auf dich oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kannst du innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklären, in dem dir die Unterrichtung über die Änderung zugeht, die den Anforderungen von § 57 Abs. 2 Satz 1 TKG entspricht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll.
  • •Geschwindigkeit, § 57 Abs. 4 TKG: Stellt ein von der Bundesnetzagentur bereitgestellter oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierter Überwachungsmechanismus erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit fest, kannst du als Verbraucher das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Kündigungsfrist kündigen. Bei der Minderung wird das Entgelt in dem Verhältnis herabgesetzt, in dem die tatsächliche von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Für die Kündigung ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden, und sonstige Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
  • •Umzug, § 60 Abs. 2 TKG: Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kannst du den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, mit Wirkung zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Leg Vertrag, Rechnungen und Auftragsbestätigung an einem Ort ab, dann liest du Termine und Fristen für jeden dieser Fälle schnell nach.

Vertragsende im Blick

Beim Wechsel gibst du deinen aktuellen Anbieter und die restliche Vertragslaufzeit an.

Wechsel für deinen Vertrag prüfen

Wer hinter dem Vergleich steht: CHECK24

Zwei Gesellschaften stehen hinter den beiden Seiten. Die Seite hinter unserem Link, check24.net, ist laut Impressum ein Angebot der TARIF CHECK24 GmbH in Wentorf bei Hamburg. Der Internet-Vergleich auf check24.de ist laut Impressum ein Angebot der CHECK24 Vergleichsportal Telekommunikationsdienste GmbH in München. Die Garantien, die Cashback-Bedingungen und die Sortierregeln in diesem Artikel stammen von check24.de.

Check24 tritt laut AGB ausschließlich als Vermittler auf. Ein Internet-, Festnetz- und Video-on-Demand-Vertrag kommt ausschließlich zwischen dir als Kunde und dem Telekommunikationsdienstleister zustande.

Zur Marktabdeckung schreibt Check24: "Grundsätzlich wollen wir den Markt vollständig abbilden." Laut Check24 werden alle bekannten Anbieter auch bei fehlender Kooperation aufgeführt, und gelistet werden Anbieter mit mindestens einem frei zugänglichen Online-Tarif. Wer die Ergebnisse gegenlesen möchte, legt die Liste eines zweiten Portals daneben, zum Beispiel aus unserem Artikel zum Verivox DSL-Vergleich.

Finanziert wird der Vergleich laut Check24 über Provisionen, die Check24 von den Anbietern erhält, wenn du über Check24 einen Internet-Tarif bestellst. Für dich entstehen dadurch laut Check24 keine Mehrkosten im Vergleich zu einer Buchung direkt beim Internetanbieter, und "Provisionen beeinflussen das Vergleichsergebnis in keiner Weise".

Bewerten können Kunden laut Check24 nach einer verifizierten Bestellung. Dabei lassen sich der Internetanbieter und der Check24 Internet-Vergleich jeweils einzeln auf einer Skala von 1 bis 5 bewerten, und geschultes Personal prüft die Kommentare.

Was der Vergleich kostet und wo trotzdem Kosten entstehen

Der Service von Check24 ist für Kunden laut Check24 kostenlos. Kosten entstehen im Tarif selbst: durch die Grundgebühr, durch Anschlussgebühren, durch Versandkosten für Hardware und, wenn du einen WLAN-Router mietest, durch die Miete. Die zusätzlichen Kosten für die gewählte Hardware zeigt Check24 bei den Zusatzoptionen an.

Im rechnerischen Durchschnittspreis steckt der Cashback: Check24 zählt ihn zu den Kosten und Vergünstigungen der ersten 24 Monate. Für die Sortierung Preis ab 25. Monat verwendet Check24 dagegen die monatliche Grundgebühr, die ab diesem Zeitpunkt gilt. Kürzere Laufzeiten als 24 Monate sind laut Check24 möglich, aber teurer.

Fazit: erst das Vertragsende, dann der Vergleich

Der Check24 DSL-Vergleich passt zu dir, wenn du die Tarife für deine Adresse an einem Ort nebeneinander sehen willst. Schau auf deine Rechnung und trag den letzten Kündigungstag in den Kalender oder in den Vertragswecker der Finanzguru App ein. Sortiere dann einmal nach Preis ab 25. Monat, lies die Grundgebühr in den Tarifdetails ab und beauftrage den Wechsel zwei bis drei Monate vor dem Vertragsende, bei früherem Kündigungstag entsprechend früher. Die Rufnummernmitnahme gibst du bei Bedarf gleich mit in Auftrag.

Garantie und Cashback hängen an ihren Bedingungen, und die liest du vor dem Abschluss in den Angaben zu deinem Tarif nach. Gilt die 100% Funktioniert Garantie für deinen Abschluss, rufst du zuerst bei Check24 an, und gilt der Cashback, reichst du die erste Rechnung innerhalb von sechs Monaten ein. Mit dem Vertragsende im Kalender und der Cashback-Frist im Blick startest du den Rechner mit deiner Adresse und siehst, welche Tarife Check24 dort anzeigt.

Kurz gesagt

Verfügbare Tarife für deine Adresse ansehen und Preis ab 25. Monat selbst prüfen.

Zum Check24 DSL-Vergleich

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